Entlastungsbetrag ansparen: Warum der 30. Juni Ihre wichtigste Frist ist
Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse beträgt 131 € pro Monat (Stand 2026) und sammelt sich automatisch an, wenn Sie ihn nicht nutzen. Der Restbetrag aus einem Kalenderjahr bleibt aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig – danach verfällt er ersatzlos. So stehen bis zu 1.572 € pro Jahr plus Vorjahresrest auf dem Spiel.
Die Regel in Kürze: Ansparen ja – aber nur bis zum 30. Juni
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen zu, die einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben und zu Hause versorgt werden: 131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr (Stand 2026). Das Besondere an dieser Leistung: Was Sie in einem Monat nicht nutzen, ist nicht weg. Der Betrag wandert automatisch in den Folgemonat – ganz ohne Antrag. So wächst über das Jahr ein Guthaben an, das viele Familien gar nicht auf dem Schirm haben.
Die Grenze zieht der Gesetzgeber am 30. Juni des Folgejahres: Bis zu diesem Tag muss der Restbetrag aus dem Vorjahr durch tatsächlich erbrachte Leistungen verbraucht sein. Ab dem 1. Juli ist er ersatzlos verfallen. Entscheidend ist dabei das Datum der Leistung, nicht das der Abrechnung: Eine Haushaltshilfe-Stunde am 28. Juni zählt noch, eine am 2. Juli nicht mehr.
Ob für Sie selbst oder für Ihre Eltern: Es lohnt sich, das Guthaben einmal konkret auszurechnen. Genau das machen wir jetzt.
So funktioniert die Ansparlogik – Jahr für Jahr
Die folgende Übersicht zeigt am Beispiel des Jahres 2026, was mit ungenutzten Beträgen passiert:
| Zeitraum | Was mit Ihrem Guthaben passiert |
|---|---|
| Januar bis Dezember 2026 | Jeden Monat entstehen 131 € neu. Ungenutzte Beträge übertragen sich automatisch in den Folgemonat. |
| 31. Dezember 2026 | Der nicht verbrauchte Rest (bis zu 1.572 €) wird ins neue Jahr übertragen. |
| 1. Januar bis 30. Juni 2027 | Der Rest aus 2026 bleibt nutzbar – zusätzlich zu den laufenden 131 € pro Monat des Jahres 2027. |
| Ab 1. Juli 2027 | Der Rest aus 2026 verfällt ersatzlos. Nur die 2027 entstandenen Beträge bleiben erhalten. |
Merken Sie sich also zwei Daten: den 31. Dezember als Stichtag für die Übertragung und den 30. Juni als endgültige Verfallsfrist für den Vorjahresrest.
Rechenbeispiele: Wie viel Geld steht auf dem Spiel?
Eine Stunde Alltagshilfe kostet bei mir 30 € – inklusive Anfahrt im Kerngebiet Barleben, Magdeburg und Wolmirstedt. Die 131 € eines Monats entsprechen damit gut 4 Stunden Unterstützung: Einkaufen, Haushalt, Begleitung zu Terminen.
Beispiel 1 – Guthaben nie abgerufen: Ihre Mutter hat Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag 2026 nicht genutzt. Zum Jahreswechsel liegen 1.572 € Guthaben. Zusammen mit den laufenden Monatsbeträgen kann sie bis zum 30. Juni 2027 bis zu 2.358 € einsetzen – das sind rund 78 Stunden Unterstützung.
Beispiel 2 – zur Hälfte genutzt: Sie haben 2026 etwa jeden zweiten Monatsbetrag verbraucht. Es bleiben 786 € Rest – rund 26 Stunden, die bis zum 30. Juni 2027 zusätzlich zum laufenden Anspruch nutzbar sind.
| Ausgangslage Ende 2026 | Vorjahresrest | Laufender Anspruch Jan.–Juni 2027 | Einsetzbar bis 30. Juni 2027 | In Stunden (à 30 €) |
|---|---|---|---|---|
| Nichts genutzt | 1.572 € | 786 € (6 × 131 €) | bis zu 2.358 € | ca. 79 Stunden |
| Zur Hälfte genutzt | 786 € | 786 € | bis zu 1.572 € | ca. 52 Stunden |
| Voll genutzt | 0 € | 786 € | 786 € | ca. 26 Stunden |
Unsicher, wie viel Guthaben bei Ihnen oder Ihren Eltern liegt? Rufen Sie mich an unter 039203 218562 – wir rechnen es gemeinsam durch. Wenn ich gerade im Einsatz bin: Sprechen Sie aufs Band, ich rufe noch am selben Werktag zurück.
Erstattungsverfahren: So reichen Sie die Belege ein
Der Entlastungsbetrag wird nicht als Geld überwiesen und lässt sich nicht auszahlen. Er ist zweckgebunden und funktioniert in der Regel als Kostenerstattung – Schritt für Schritt:
- Voraussetzungen prüfen: Pflegegrad 1 bis 5 und Versorgung zu Hause – dann besteht der Anspruch automatisch, ein gesonderter Antrag auf den Betrag selbst ist nicht nötig.
- Leistung nutzen: zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, stundenweise Betreuung oder Begleitung zu Terminen.
- Rechnung aufbewahren: Sie erhalten von mir für jeden Einsatz eine ordentliche Rechnung und zahlen bequem per Überweisung.
- Beleg bei der Pflegekasse einreichen: per Post oder – bei vielen Kassen – über App oder Online-Portal.
- Erstattung erhalten: Die Kasse erstattet bis zur Höhe Ihres angesparten Guthabens auf Ihr Konto.
Was Ihre Kasse im Einzelnen übernimmt, hängt von Anbieter und Leistung ab – das klären Sie immer im Einzelfall mit der Kasse. Ich unterstütze Sie beim Erstattungsantrag und beim Sortieren der Belege. Ein Nebeneffekt der Zahlung per Überweisung: Für Kosten, die Sie selbst tragen, gibt es den Steuerbonus nach § 35a EStG – 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr (Stand 2026). Von der Kasse erstattete Anteile zählen dabei nicht mit.
Besonderheit in Sachsen-Anhalt: anerkannte Angebote nach PflBetrVO
Wofür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden darf, regelt jedes Bundesland selbst. In Sachsen-Anhalt gilt dafür die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO) vom 5. Mai 2023. Sie bestimmt, welche „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit in Halle anerkennt.
Für Sie als Familie in Magdeburg und der Börde heißt das: Es gibt zwei Abrechnungswege. Bei der Kostenerstattung zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen den Beleg bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei der Abtretungserklärung rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab. Wichtig: In Sachsen-Anhalt erstatten die Kassen grundsätzlich nur Leistungen von Anbietern, die nach der Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO) anerkannt sind – das gilt für beide Wege, Kostenerstattung wie Abtretung. Welcher Weg bei welchem Anbieter möglich ist und was Ihre Kasse konkret erstattet, klären Sie deshalb vor dem ersten Einsatz im Einzelfall mit der Kasse. Genau dabei helfe ich Ihnen: Wir klären gemeinsam, was Ihre Kasse übernimmt, bevor Kosten entstehen.
Jetzt handeln: In 3 Schritten zur Entlastung
Je früher Sie starten, desto entspannter verteilen sich die Stunden über das Jahr – statt im Juni hektisch Restbeträge zu retten. So einfach geht es:
- Anrufen: 039203 218562 – wir besprechen kurz, was gebraucht wird.
- Kostenloses Kennenlernen bei Ihnen zu Hause: Ich komme persönlich vorbei, in Magdeburg, Barleben, Wolmirstedt und Umgebung.
- Start meist innerhalb weniger Tage – ohne Mindestlaufzeit, jederzeit anpassbar.
Alle Konditionen finden Sie unter Preise (30 € pro Stunde, Mindesteinsatz 2 Stunden), den Ablauf unter So funktioniert's und den Gesamtüberblick zur Leistung unter Entlastungsbetrag. Wenn es um regelmäßige Unterstützung für Ihre Eltern geht, lohnt ein Blick auf meine Seniorenbetreuung in Magdeburg.
Angespartes Guthaben sinnvoll einsetzen, statt es verfallen zu lassen: Ich komme persönlich – in Magdeburg, Barleben, Wolmirstedt und der Börde. Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, Start meist innerhalb weniger Tage.
Häufige Fragen
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Innerhalb des Kalenderjahres verfällt nichts: Ungenutzte Monatsbeträge übertragen sich automatisch. Der Restbetrag aus einem Jahr bleibt dann bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar – danach verfällt er ersatzlos (Stand 2026).
Wie viel Entlastungsbetrag kann ich maximal ansparen?
Pro Kalenderjahr entstehen 12 × 131 € = 1.572 € (Stand 2026). Wird davon nichts genutzt, steht dieser Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres zusätzlich zum laufenden Anspruch bereit – zusammen also bis zu 2.358 € in der ersten Jahreshälfte.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Sie erhalten das Geld als Kostenerstattung: Rechnung einreichen, Kasse erstattet bis zur Höhe des Guthabens. Was Ihre Kasse konkret übernimmt, klären Sie im Einzelfall mit der Kasse.
Muss die Leistung bis zum 30. Juni erbracht oder nur abgerechnet sein?
Die Leistung muss bis zum 30. Juni tatsächlich erbracht sein – das Datum auf der Rechnung zählt, nicht der Tag der Einreichung. Wie lange Sie Belege nachreichen können, klären Sie sicherheitshalber im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse.
Gilt die Ansparregel auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Versorgung, und auch der Vorjahresrest bleibt bis zum 30. Juni nutzbar. Bei Pflegegrad 1 ist er besonders wichtig, weil es dort kein Pflegegeld gibt (Stand 2026).
Brauchen Sie Unterstützung im Alltag?
Rufen Sie an — wir besprechen unverbindlich, wie ich Ihnen helfen kann. Oder schreiben Sie mir: Ich melde mich noch am selben Werktag.