Sie pflegen. Ich vertrete Sie. Die Kasse zahlt.
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht Pausen — für Arbeit, Termine oder einfach zum Durchatmen. Genau dafür gibt es die stundenweise Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € pro Jahr von der Pflegekasse (Pflegegrad 2–5, Stand 2026), Ihr Pflegegeld läuft ungekürzt weiter. Ich übernehme die Vertretung — und helfe beim Antrag.
- Keine besondere Zulassung nötig
- 0 € Eigenanteil möglich
- Immer dieselbe Vertretung: ich
- Versichert
Haben Sie Anspruch? Der Bedingungs-Check
Drei Fragen — mehr braucht es nicht für eine erste ehrliche Einschätzung.
Was übernimmt die Kasse bei Ihnen?
Stellen Sie Pflegegrad und Wochenstunden ein — der Rechner zeigt sofort, wie weit der Jahresbetrag von 3.539 € trägt. Ohne Anmeldung, es werden keine Daten übertragen.
Ihr Ergebnis gefällt Ihnen? Dann lassen Sie es uns kostenlos prüfen: 039203 218562
Ihr Beispiel-Jahresplan: der feste Dienstag
So sieht das Kassen-Budget im echten Leben aus — als feste Routine, auf die sich alle verlassen können.
Dienstag, 9:00–11:00 Uhr
- 9:00 — Wocheneinkauf: nach Ihrer Liste oder gemeinsam, Apotheke und Post gleich mit
- 9:45 — Haushalt: Bad und Küche, durchwischen, Wäsche aufhängen
- 10:30 — Zeit füreinander: Kaffee, Gespräch, Post sortieren — und auf Wunsch die kurze Rückmeldung an die Familie
Der Plan ist Ihr Plan: Jede Woche flexibel tauschbar — statt Haushalt mal eine Arztbegleitung oder ein Spaziergang. Und die pflegende Tochter weiß: Dienstags ist frei.
Die Jahresrechnung
- 52 Wochen feste Vertretung, das komplette Jahr
- 3.120 € übernimmt die Pflegekasse (im 3.539-€-Budget, Stand 2026)
- 0 € Eigenanteil — und es bleiben sogar ~14 Stunden Reserve für Extra-Termine
- Pflegegeld läuft voll weiter (stundenweise Vertretung)
Sie möchten mehr? Bei 4 Std./Woche deckt die Kasse rund 7 Monate komplett — danach holt der Steuerbonus 20 % zurück.
Die Spielregeln — kurz und ehrlich (Stand 2026)
| Budget | 3.539 € pro Kalenderjahr — der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, seit 1.7.2025) |
|---|---|
| Wer | Pflegegrad 2–5, Versorgung zu Hause, mit privater Pflegeperson (Pflegegrad 1 hat leider keinen Anspruch) |
| 8-Stunden-Regel | Bleibt die Vertretung unter 8 Std. am Tag, läuft das Pflegegeld zu 100 % weiter und der Tag zählt nicht ins 8-Wochen-Kontingent |
| Wer vertreten darf | Jede geeignete Person — auch gewerbliche Alltagshelfer. Keine Landes-Anerkennung nötig. Da ich nicht verwandt bin und nicht im Haushalt lebe, werden meine Rechnungen bis zum vollen Jahresbetrag erstattet |
| Keine Wartezeit | Die frühere „Vorpflegezeit" von 6 Monaten ist seit 1.7.2025 abgeschafft — der Anspruch besteht sofort |
| Fristen | Belege aus 2026 können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden — auch rückwirkend |
Zwei Beispiele aus meinem Alltag
Die Tochter, die dienstags arbeitet (Pflegegrad 2): Ihre Mutter lebt in Wolmirstedt, Sie sind als Pflegeperson eingetragen. Ich komme jeden Dienstag für 3 Stunden — Einkauf, Haushalt, Gesellschaft. Kosten: 90 €/Woche, rund 390 €/Monat. Der Jahresbetrag deckt davon rund 9 Monate komplett ab — danach hilft der Steuerbonus. Ihr Pflegegeld von 347 €/Monat läuft unverändert weiter.
Der pflegende Ehemann (Pflegegrad 3): Er möchte mittwochs zum Sport und Zeit für eigene Arzttermine — 4 Stunden pro Woche übernehme ich. Rund 520 €/Monat, davon trägt die Kasse etwa 7 Monate lang alles; für den Rest des Jahres holt der Steuerbonus 20 % zurück. Sein Pflegegeld (599 €) bleibt unangetastet.
So kommen Sie an das Geld — in 3 Schritten
- Kostenloser Kurz-Check (10 Minuten am Telefon): Pflegegrad, Kasse, Situation — ich sage Ihnen sofort, ob die Verhinderungspflege bei Ihnen greift.
- Schriftliche Zusage der Kasse einholen: Sie (oder wir gemeinsam) melden der Pflegekasse die stundenweise Verhinderungspflege mit mir als nicht verwandter, gewerblicher Ersatzpflege. Den Papierkram bereite ich vor — oder Sie nutzen direkt meine fertige Antragsvorlage (Download unten). Gestartet wird erst, wenn die Zusage da ist — Sie tragen kein Risiko.
- Start & Erstattung: Ich komme zu den vereinbarten Zeiten, Sie erhalten monatlich eine Rechnung mit Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes (wichtig für die 8-Stunden-Regel) und reichen sie bei der Kasse ein. Das Geld kommt direkt auf Ihr Konto.
Verhinderungspflege — kurz beantwortet
Brauche ich einen besonderen Anbieter für die Verhinderungspflege?
Nein — das ist der große Unterschied zum Entlastungsbetrag: Die Ersatzpflege darf jede geeignete Person übernehmen, auch eine gewerbliche Alltagshelferin wie ich. Eine besondere Zulassung oder Landes-Anerkennung ist dafür nicht vorgeschrieben. Ihre Kasse bestätigt das vorab schriftlich — darum kümmern wir uns gemeinsam.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege nutze?
Bei stundenweiser Vertretung (unter 8 Stunden am Tag) nicht: Das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter, und die Einsätze zählen auch nicht ins 8-Wochen-Kontingent (Stand 2026). Genau so arbeite ich üblicherweise — 2 bis 6 Stunden am Stück.
Was zählt als „Verhinderung" der Pflegeperson?
Mehr, als viele denken: Arbeit, Arzttermine, Sport, Einkäufe, Erholung oder einfach eine dringend nötige Pause — „aus anderen Gründen" verhindert genügt dem Gesetz (§ 39 SGB XI). Die Verhinderung muss nur real sein; einen lückenlosen Nachweis verlangen die Kassen bei stundenweiser Vertretung in der Regel nicht.
Wie schnell kann die Verhinderungspflege starten?
Seit Juli 2025 gibt es keine Wartezeit („Vorpflegezeit") mehr — der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort. Praktisch dauert es so lange wie die schriftliche Bestätigung Ihrer Kasse, meist ein bis zwei Wochen. Rückwirkende Erstattung ist möglich: Belege aus 2026 können Sie bis Ende 2027 einreichen.
Können Verhinderungspflege und Steuerbonus kombiniert werden?
Ja, nacheinander: Solange der Jahresbetrag von 3.539 € reicht, erstattet die Kasse. Für Stunden darüber hinaus greift der Steuerbonus nach § 35a EStG (20 % zurück, bis 4.000 €/Jahr) — von der Kasse erstattete Beträge dürfen dabei nur nicht doppelt angesetzt werden.
Meine Mutter lebt allein — geht Verhinderungspflege trotzdem?
Nur, wenn es eine private Pflegeperson gibt (z. B. Sie als Tochter oder Sohn, auch wenn Sie nicht im selben Ort wohnen), die bei der Kasse als solche geführt wird und zeitweise verhindert ist. Gibt es niemanden, bleibt der Steuerbonus von 20 % — und wir prüfen gemeinsam, welche anderen Leistungen infrage kommen.
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Gönnen Sie sich die Pause — ich übernehme.
Ein Anruf genügt: Wir prüfen Ihren Anspruch, holen die Zusage Ihrer Kasse ein und finden Ihren festen Vertretungstermin. Wenn ich im Einsatz bin: Sprechen Sie aufs Band, ich rufe noch am selben Werktag zurück.