Drei Wege, wie Alltagshilfe bezahlbar wird
Die wenigsten Familien zahlen alles selbst. Hier sind die drei Töpfe, die ich mit Ihnen prüfe — ehrlich, mit aktuellen Zahlen (Stand 2026) und ohne Kleingedrucktes.
1. Verhinderungspflege
Bis 3.539 €/Jahr zahlt die Pflegekasse, wenn ein pflegender Angehöriger vertreten wird (Pflegegrad 2–5) — stundenweise, ohne Kürzung des Pflegegelds. Der größte Topf, und für meine Einsätze ist keine besondere Zulassung nötig.
Anspruch prüfen — mit Rechner2. Steuerbonus § 35a
20 % zurück vom Finanzamt, bis 4.000 €/Jahr — für jeden Haushalt, ganz ohne Pflegegrad. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung, bei mir Standard. Aus 30 € pro Stunde werden effektiv 24 €.
So funktioniert der Steuerbonus3. Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Nach einer OP, bei schwerer Krankheit oder in der Schwangerschaft zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe — bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis zu 26 Wochen, in der Schwangerschaft zuzahlungsfrei. Antrag mit Attest vor dem Start.
Krankenkassen-Weg im DetailFragen zur Finanzierung
Brauche ich einen Pflegegrad, damit sich jemand beteiligt?
Nicht unbedingt: Der Steuerbonus von 20 % (§ 35a EStG) gilt für alle Haushalte — ganz ohne Pflegegrad. Die Verhinderungspflege setzt Pflegegrad 2–5 und eine private Pflegeperson voraus; die Krankenkassen-Haushaltshilfe nach § 38 SGB V greift nach OP oder schwerer Krankheit auch ohne Pflegegrad.
Wie läuft die Erstattung über die Pflegekasse ab?
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege holen wir zuerst die schriftliche Zusage Ihrer Kasse ein — erst dann starten die Einsätze. Sie erhalten monatlich meine Rechnung, reichen sie bei der Kasse ein und bekommen das Geld aufs Konto erstattet (bis 3.539 €/Jahr, Stand 2026).
Was ist, wenn keiner dieser Töpfe passt?
Dann bleibt es transparent: 30 € pro Stunde als Endpreis (keine Umsatzsteuer), und über die Steuererklärung holen Sie sich 20 % zurück — effektiv 24 €. Keine Vertragsbindung, monatliche Rechnung. Alle Details: Preise.
Können mehrere Zuschüsse kombiniert werden?
Ja, nacheinander: Solange das Verhinderungspflege-Budget reicht, zahlt die Kasse; für Stunden darüber hinaus greift der Steuerbonus. Wichtig ist nur, dass von der Kasse erstattete Beträge nicht zusätzlich beim Finanzamt angesetzt werden. Wie das bei Ihnen aussieht, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
Rechnen wir Ihren Fall durch?
Ein Anruf genügt: Wir prüfen gemeinsam, welcher Zuschuss für Ihre Familie greift — kostenlos und unverbindlich.