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Ratgeber

Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Wer sie bekommt und wie der Antrag gelingt

Nach einer Operation, bei schwerer Krankheit oder in der Schwangerschaft zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – in der Regel bis zu 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen (Stand 2026). Die Zuzahlung beträgt 5 bis 10 € pro Tag; bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V) ist die Hilfe zuzahlungsfrei. Wichtig: Der Antrag muss mit ärztlichem Attest vor Beginn der Hilfe gestellt werden.

Aktualisiert: Juli 2026 Lesezeit: ca. 6 Minuten Von Ronja Tomm, Alltagshilfe Tomm

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch nach § 38 SGB V: Wer wegen einer schweren Krankheit oder nach einer Operation den Haushalt nicht weiterführen kann, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der gesetzlichen Krankenkasse – vorausgesetzt, niemand im Haushalt kann einspringen.
  • Dauer: in der Regel bis zu 4 Wochen; lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, bis zu 26 Wochen (Stand 2026).
  • Zuzahlung: 5 bis 10 € pro Tag. Bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V) ist die Haushaltshilfe zuzahlungsfrei.
  • Wichtig: Den Antrag mit ärztlichem Attest vor Beginn der Hilfe stellen – und die Details immer im Einzelfall mit der Kasse klären.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist keine Seniorenleistung – im Gegenteil. Sie richtet sich vor allem an Menschen, die normalerweise alles selbst stemmen und plötzlich ausfallen: nach einer Knie- oder Bandscheiben-Operation, während einer Chemotherapie, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Risikoschwangerschaft mit Bettruhe. Gerade junge Familien nutzen diesen Anspruch viel zu selten, weil sie ihn schlicht nicht kennen.

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  1. Sie können den Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen – das bestätigt Ihr Arzt per Attest.
  2. Niemand im Haushalt kann übernehmen. Ob ein voll berufstätiger Partner als verfügbar gilt, bewerten die Kassen unterschiedlich – genau hier lohnt die Nachfrage.
  3. Der Antrag wird vor Beginn der Hilfe gestellt. Erst Attest und Antrag, dann der erste Einsatz – wer ohne Bewilligung startet, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wichtig zur Abgrenzung: Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig. Dann greifen andere Töpfe – zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (Stand 2026).

Dauer und Zuzahlung 2026 im Überblick

SituationDauerZuzahlung
Schwere Krankheit oder nach Operation, kein Kind im Haushaltin der Regel bis zu 4 Wochen5–10 € pro Tag
Schwere Krankheit oder nach Operation, Kind unter 12 Jahren im Haushaltbis zu 26 Wochen5–10 € pro Tag
Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V)je nach Attest von Arzt oder Hebammekeine – zuzahlungsfrei

Wie viele Stunden pro Woche bewilligt werden, entscheidet jede Kasse individuell nach Attest und Lebenssituation. Klären Sie Umfang und Erstattungshöhe deshalb immer im Einzelfall mit Ihrer Kasse – am besten telefonisch, bevor Sie den Antrag abschicken.

Sonderfall Schwangerschaft und Geburt: komplett zuzahlungsfrei

Für werdende und frischgebackene Mütter gilt § 24h SGB V: Kann der Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weitergeführt werden, übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe ohne Zuzahlung. Als Nachweis genügt ein Attest von Arzt oder Hebamme. Gerade nach einem Kaiserschnitt oder bei verordneter Schonung ist das eine echte Entlastung – viele Familien in Magdeburg und der Börde wissen gar nicht, dass dieser Anspruch besteht.

Unsicher, ob Ihr Fall passt? Rufen Sie mich an: 039203 218562. Ich sage Ihnen ehrlich, was über die Kasse laufen kann und was nicht. Wenn ich gerade im Einsatz bin: Sprechen Sie aufs Band – ich rufe noch am selben Werktag zurück.

Antrag stellen: 4 Schritte

  1. Attest besorgen: Ihr Arzt – bei Schwangerschaft auch die Hebamme – bescheinigt, dass Sie den Haushalt nicht führen können, idealerweise mit Zeitraum und Stundenumfang.
  2. Antrag bei der Krankenkasse einreichen – vor dem ersten Einsatz. Das Formular bekommen Sie bei Ihrer Kasse, meist auch online.
  3. Klären, wer kommt: Manche Kassen vermitteln eigene Vertragspartner, andere erstatten die Kosten einer selbst organisierten Haushaltshilfe. Lassen Sie sich die Erstattungshöhe am besten schriftlich bestätigen.
  4. Belege sammeln und einreichen: Sie erhalten für jeden Einsatz eine Rechnung, die Sie bei der Kasse einreichen; die Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Tag rechnet die Kasse dabei an.

Selbst organisierte Haushaltshilfe: So arbeite ich

Ich bin Ronja Tomm, Alltagshilfe aus Barleben – und ich komme persönlich, kein wechselndes Personal. Ich übernehme genau das, was § 38 meint: kochen, putzen, Wäsche, Einkauf, den Alltag am Laufen halten, bis Sie wieder auf den Beinen sind. Mein Stundensatz beträgt 30 €, inklusive Anfahrt im Kerngebiet Barleben, Magdeburg und Wolmirstedt, Mindesteinsatz 2 Stunden, ohne Vertragslaufzeit. Sie erhalten immer eine ordentliche Rechnung und zahlen per Überweisung – alle Konditionen finden Sie auf meiner Preisseite.

Ehrlich gesagt: Ich habe keinen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen. Viele Kassen erstatten für selbst organisierte Kräfte einen festen, kassenindividuellen Stundensatz – oft deutlich unter den tatsächlichen Kosten. Die Differenz tragen Sie selbst, können sie aber steuerlich geltend machen: Der Steuerbonus nach § 35a EStG bringt 20 % der Arbeitskosten zurück, bis zu 4.000 € pro Jahr – das Finanzamt zahlt sozusagen jede fünfte Stunde. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung, keine Barzahlung. Was Ihre Kasse konkret übernimmt, klären wir vor dem ersten Einsatz gemeinsam – ich unterstütze Sie bei Antrag und Unterlagen.

Ausdrücklich auch für Familien und Berufstätige

Eine Bandscheiben-OP mit zwei Schulkindern zu Hause, eine Chemotherapie mitten im Berufsleben, ein Kaiserschnitt mit Kleinkind in der Wohnung: Genau für solche Situationen wurde § 38 geschrieben. Mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt sind bis zu 26 Wochen drin – ein halbes Jahr Unterstützung, während Sie gesund werden. Wie ich Familien zwischen Magdeburg, Barleben und der Börde konkret entlaste, vom Wäscheberg bis zum Wocheneinkauf, lesen Sie auf meiner Seite Haushaltshilfe für Familien in Magdeburg.

Wenn die Kasse nicht oder nicht mehr zahlt

Endet der bewilligte Zeitraum oder lehnt die Kasse ab, muss trotzdem niemand im Chaos versinken. Als Privatzahler kosten 2 Stunden pro Woche bei mir etwa 260 € im Monat – nach Steuerbonus effektiv rund 208 €. Für ältere Menschen lohnt zusätzlich der Blick zur Pflegekasse: Schon mit Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag pro Monat bereit (Stand 2026), das entspricht gut 4 Stunden Alltagshilfe.

Der Einstieg ist bewusst einfach: 1. Sie rufen an. 2. Wir lernen uns kostenlos bei Ihnen zu Hause kennen. 3. Start meist innerhalb weniger Tage. Es gibt keine Mindestlaufzeit, und die Einsätze lassen sich jederzeit anpassen – den genauen Ablauf beschreibe ich unter So funktioniert's. Ob für Sie selbst, für Ihre Eltern oder für Ihre Familie: Rufen Sie an unter 039203 218562.

Haushaltshilfe für Familien ansehen

Nach der OP oder mit dem Baby im Arm soll der Haushalt nicht liegen bleiben: Ich komme persönlich zu Ihnen – nach Magdeburg, Barleben und in die Börde, mit klarer Rechnung für Ihre Krankenkasse. Rufen Sie an: 039203 218562.

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Häufige Fragen

Wie lange zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Nach § 38 SGB V in der Regel bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen (Stand 2026). Den genauen Umfang – etwa die Stunden pro Woche – klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Kasse.

Kann ich die Haushaltshilfe rückwirkend beantragen?

Der Antrag gehört grundsätzlich vor den ersten Einsatz: erst Attest, dann Antrag, dann Hilfe. Wer ohne Bewilligung startet, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ob Ihre Kasse in Ausnahmefällen kulant ist, klären Sie im Einzelfall direkt mit ihr.

Wie hoch ist die Zuzahlung für die Haushaltshilfe?

Bei der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zahlen Sie 5 bis 10 € pro Tag zu (Stand 2026). Ausnahme: Bei Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V ist die Haushaltshilfe komplett zuzahlungsfrei – hier genügt ein Attest von Arzt oder Hebamme.

Bekomme ich die Haushaltshilfe der Krankenkasse auch mit Pflegegrad?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist statt der Krankenkasse die Pflegekasse zuständig. Dort gibt es eigene Budgets, zum Beispiel den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5 (Stand 2026). Welche Leistung in Ihrer Situation greift, klären wir gern gemeinsam – und im Einzelfall mit der Kasse.

Kann ich mir aussuchen, wer als Haushaltshilfe kommt?

Oft ja: Viele Kassen erstatten die Kosten einer selbst organisierten Haushaltshilfe, wenn sie keine eigene Kraft stellen – die Erstattungshöhe ist kassenindividuell und sollte vorab schriftlich bestätigt werden. Bei mir wissen Sie, wer kommt: Ich, Ronja Tomm, als feste Ansprechpartnerin mit ordentlicher Rechnung für Ihre Unterlagen.

Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Ja. Kann der Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weitergeführt werden, übernimmt die Kasse die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V – ohne Zuzahlung (Stand 2026). Als Nachweis reicht ein Attest von Arzt oder Hebamme; der Antrag sollte vor dem ersten Einsatz gestellt werden.

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