Verhinderungspflege stundenweise: 3.539 € pro Jahr ohne Pflegegeld-Kürzung
Stundenweise Verhinderungspflege heißt: Ihre Pflegeperson wird für weniger als 8 Stunden am Tag vertreten. Dafür stehen seit dem 1. Juli 2025 bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr bereit (gemeinsamer Jahresbetrag, Pflegegrad 2–5, Stand 2026) – und das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter. Bei 30 € pro Stunde sind das rund 118 Stunden Entlastung im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- 3.539 € pro Kalenderjahr: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Stand 2026).
- Nur Pflegegrad 2 bis 5: Anspruch besteht bei häuslicher Pflege – die frühere Vorpflegezeit ist abgeschafft.
- Stundenweise heißt unter 8 Stunden am Tag: Dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Einsatz nicht auf die Höchstdauer angerechnet.
- Rund 118 Stunden Entlastung: Bei meinem Stundensatz von 30 € reicht der Jahresbetrag für etwa 118 Stunden im Jahr.
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht zwischendurch selbst Zeit: für den eigenen Arzttermin, für Erledigungen, für den Urlaub oder schlicht für einen freien Nachmittag. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist.
„Stundenweise" bedeutet, dass die Vertretung weniger als 8 Stunden am Tag dauert. Das ist die im Alltag wichtigste Variante, denn sie hat zwei entscheidende Vorteile: Das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter, und die Einsätze werden nicht auf die zeitliche Obergrenze angerechnet. Verbraucht wird nur das Geld aus dem Jahresbetrag.
Die Ersatzpflege muss kein Pflegedienst sein. Auch eine Alltagshilfe wie ich kann die Betreuung übernehmen: Ich koche, begleite zum Spaziergang, leiste Gesellschaft und sorge dafür, dass zu Hause alles läuft. Ob und in welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten erstattet, sollten Sie vorab im Einzelfall mit der Kasse klären – ich unterstütze Sie dabei und später beim Erstattungsantrag.
Der gemeinsame Jahresbetrag 2026 auf einen Blick
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das sind die Eckdaten, Stand 2026:
| Regelung | Was gilt (Stand 2026) |
|---|---|
| Jahresbetrag | 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen |
| Pflegegrade | 2 bis 5 – Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege |
| Vorpflegezeit | Abgeschafft – der Anspruch besteht ohne Wartezeit |
| Dauer | Bis zu 8 Wochen pro Jahr; stundenweise Einsätze unter 8 Stunden am Tag zählen nicht dagegen |
| Pflegegeld | Läuft bei stundenweiser Verhinderungspflege ungekürzt weiter |
| Wer darf vertreten? | Pflegedienste, Dienstleister wie ich oder Privatpersonen – Erstattung im Einzelfall mit der Kasse klären |
Rechenbeispiel: So viele Stunden stecken in 3.539 €
Mein Stundensatz beträgt 30 € – inklusive Anfahrt im Kerngebiet Barleben, Magdeburg und Wolmirstedt, Mindesteinsatz 2 Stunden, ohne Vertragslaufzeit. Daraus ergibt sich eine einfache Rechnung:
3.539 € ÷ 30 € ≈ 118 Stunden pro Jahr.
Über das Jahr verteilt sind das etwa zweieinhalb Stunden pro Woche – zum Beispiel ein fester freier Nachmittag alle zwei Wochen für die Pflegeperson, plus eine Reserve für Urlaub oder Krankheit. Alle Konditionen finden Sie auf meiner Preisseite.
Möchten Sie wissen, ob das in Ihrer Situation passt? Rufen Sie mich an: 039203 218562. Wenn ich gerade im Einsatz bin: Sprechen Sie aufs Band – ich rufe noch am selben Werktag zurück.
Zwei typische Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Die pflegende Tochter fährt in den Urlaub
Eine Tochter versorgt ihre Mutter mit Pflegegrad 3 in Magdeburg und fährt zwei Wochen in den Urlaub. In dieser Zeit komme ich täglich für 3 Stunden: Ich koche, halte den Haushalt in Ordnung, leiste Gesellschaft und gehe mit ihrer Mutter spazieren. Die Rechnung: 14 Tage × 3 Stunden × 30 € = 1.260 €. Weil jeder Einsatz unter 8 Stunden bleibt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt – und vom Jahresbetrag bleiben noch rund 2.400 € für den Rest des Jahres.
Beispiel 2: Die Pflegeperson hat eigene Termine
Ein Ehemann in Barleben betreut seine an Demenz erkrankte Frau und muss selbst regelmäßig zum Arzt und zur Physiotherapie. Während seiner Termine übernehme ich für 2 bis 3 Stunden die Betreuung: Gespräche, gemeinsame Beschäftigung, ein wachsames Auge. Solche wiederkehrenden kurzen Einsätze sind der Kern der stundenweisen Verhinderungspflege – planbar, verlässlich und mit mir als fester Bezugsperson, die Ihre Frau oder Mutter jedes Mal wiedererkennt. Mehr dazu lesen Sie auf meiner Seite zur Demenzbetreuung in Magdeburg.
So kommen Sie an die Erstattung: 4 Schritte
- Voraussetzungen prüfen: Pflegegrad 2 bis 5 und häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson – zum Beispiel Tochter, Ehepartner oder Nachbarin.
- Mit der Pflegekasse sprechen: Klären Sie im Einzelfall mit der Kasse, ob und wie sie die Kosten eines Dienstleisters über die Verhinderungspflege erstattet. Ich sage Ihnen vorab, welche Angaben üblicherweise gebraucht werden — oder Sie nutzen meine fertige Antragsvorlage (PDF, 1 Seite, ausfüllbar): Angaben eintragen, unterschreiben, an Ihre Kasse senden.
- Einsätze durchführen und Belege sammeln: Von mir erhalten Sie für jeden Einsatz eine ordentliche Rechnung; bezahlt wird per Überweisung.
- Erstattungsantrag einreichen: Rechnungen plus Antragsformular an die Pflegekasse senden – ich unterstütze Sie beim Ausfüllen.
Wichtig für Ihre Planung: Ich rechne nicht direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bezahlen meine Rechnung und holen sich das Geld über den Erstattungsantrag zurück. Wie der Einstieg bei mir abläuft – anrufen, kostenloses Kennenlernen bei Ihnen zu Hause, Start meist innerhalb weniger Tage –, lesen Sie unter So funktioniert's.
Zusätzliches Budget: der Entlastungsbetrag
Neben dem Jahresbetrag steht jedem Pflegegrad von 1 bis 5 der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu (Stand 2026) – aufs Jahr gerechnet 1.572 €. Wer beide Töpfe kennt und nutzt, kann regelmäßige Unterstützung im Alltag zu einem großen Teil über die Pflegekasse finanzieren. Was dabei zu beachten ist und warum ungenutzte Beträge zum 30. Juni verfallen können, erkläre ich auf der Seite zum Entlastungsbetrag.
Ob für Sie selbst oder für Ihre Eltern: Ich bin Ronja Tomm und komme persönlich – als feste Ansprechpartnerin für stundenweise Seniorenbetreuung in Magdeburg, Barleben und der Börde. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos, es gibt keine Mindestlaufzeit, und die Einsätze lassen sich jederzeit anpassen. Rufen Sie an: 039203 218562.
Rechnen Sie in 60 Sekunden aus, wie viele Monate Vertretung die Kasse bei Ihnen übernimmt — und holen Sie sich Ihre Auszeit. Ich vertrete Sie in Magdeburg, Barleben und der ganzen Börde.
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege gekürzt?
Nein. Bleibt die Vertretung unter 8 Stunden am Tag, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter (Stand 2026). Außerdem werden solche Einsätze nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen angerechnet – nur der Jahresbetrag von 3.539 € wird verbraucht.
Wie viele Stunden Entlastung stecken im Jahresbetrag von 3.539 €?
Bei meinem Stundensatz von 30 € sind es rund 118 Stunden pro Jahr (3.539 € ÷ 30 €). Das entspricht etwa zweieinhalb Stunden pro Woche – oder zwei Wochen täglicher Urlaubsvertretung plus regelmäßigen kurzen Einsätzen übers Jahr.
Muss die Ersatzpflege ein anerkannter Pflegedienst sein?
Nein. Auch ein Dienstleister wie ich oder Privatpersonen können die Ersatzpflege übernehmen. Ob und in welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten erstattet, sollten Sie aber vorab im Einzelfall mit der Kasse klären – ich unterstütze Sie bei der Anfrage und beim Erstattungsantrag.
Gilt die Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1?
Nein, der gemeinsame Jahresbetrag gilt nur für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es aber den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (Stand 2026) – damit lassen sich gut 4 Stunden Alltagshilfe im Monat finanzieren. Mehr dazu auf der Seite Entlastungsbetrag.
Was passiert, wenn die Vertretung 8 Stunden oder länger dauert?
Ab 8 Stunden am Tag gilt der Einsatz nicht mehr als stundenweise, sondern als tageweise Verhinderungspflege. Dann gelten andere Regeln, etwa bei der Anrechnung auf die 8 Wochen Höchstdauer und beim Pflegegeld. Was das für Ihre Situation bedeutet, klären Sie am besten im Einzelfall mit der Kasse.
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