Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt: Regeln 2026 – und wann Alltagshilfe besser passt
In Sachsen-Anhalt dürfen Einzelpersonen registrierte Nachbarschaftshilfe leisten, wenn sie eine Schulung von 8 Unterrichtseinheiten absolviert haben – für höchstens 2 Pflegebedürftige und maximal 30 Stunden pro Monat, Verwandte bis zum 2. Grad sind ausgeschlossen (Stand 2026). Die Registrierung läuft über die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe (GfPA) in Magdeburg. Bezahlt wird die Hilfe meist über den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat – die Erstattung klären Sie im Einzelfall mit der Pflegekasse.
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelpersonen mit Schulung: In Sachsen-Anhalt dürfen Privatpersonen registrierte Nachbarschaftshilfe leisten, wenn sie vorher eine Schulung von 8 Unterrichtseinheiten absolvieren (Stand 2026).
- Klare Obergrenzen: höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig und maximal 30 Stunden pro Monat – nicht erwerbsmäßig.
- Keine engen Verwandten: Verwandte bis zum 2. Grad – etwa Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern und Geschwister – sind ausgeschlossen.
- Registrierung in Magdeburg: Zuständig ist die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe (GfPA) in Magdeburg.
- Bezahlung meist über den Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5 (Stand 2026) – die Erstattung klären Sie im Einzelfall mit der Pflegekasse.
Was ist Nachbarschaftshilfe – und warum gibt es dafür Regeln?
Nachbarschaftshilfe bedeutet: Eine Privatperson aus der Umgebung unterstützt einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag – beim Einkaufen, im Haushalt, auf dem Spaziergang oder einfach mit Gesellschaft. Damit die Pflegekasse diese Hilfe mitfinanzieren kann, hat Sachsen-Anhalt feste Spielregeln aufgestellt: Wer sie einhält und sich registrieren lässt, kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Das Modell ist bewusst ehrenamtlich angelegt. Es geht um nicht erwerbsmäßige Hilfe gegen eine überschaubare Aufwandsentschädigung – nicht um eine berufliche Dienstleistung. Genau daraus ergeben sich Grenzen, auf die ich weiter unten ehrlich eingehe. Denn ich sage es offen: Für viele Familien ist Nachbarschaftshilfe eine wunderbare Lösung – und für manche ist professionelle Alltagshilfe die bessere.
Die Regeln in Sachsen-Anhalt auf einen Blick (Stand 2026)
| Regelung | Was gilt in Sachsen-Anhalt (Stand 2026) |
|---|---|
| Wer darf helfen? | Einzelpersonen (Privatpersonen), nicht erwerbsmäßig |
| Schulung | Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten vor der Registrierung |
| Wie viele Personen? | Höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig |
| Zeitlicher Umfang | Maximal 30 Stunden pro Monat |
| Verwandtschaft | Keine Verwandten bis zum 2. Grad (z. B. Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister) |
| Registrierung | Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe (GfPA) in Magdeburg |
Wichtig für Familien: Die Tochter kann sich nicht als Nachbarschaftshilfe für die eigene Mutter registrieren lassen, der Enkel nicht für die Oma – Verwandte bis zum 2. Grad sind ausgeschlossen. Gedacht ist das Modell für Nachbarn, Freunde und Bekannte, die ohnehin ein gutes Verhältnis zueinander haben.
Wer bezahlt die Nachbarschaftshilfe?
Der übliche Weg führt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat stehen jedem Pflegegrad von 1 bis 5 bei häuslicher Pflege zu (Stand 2026), aufs Jahr gerechnet 1.572 €. Damit kann die Pflegekasse die Kosten registrierter Nachbarschaftshilfe erstatten – ob und wie das in Ihrer Konstellation funktioniert, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Kasse.
Zwei Dinge gehören dazu: Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Und ungenutzte Beträge aus dem Vorjahr verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Wie Sie das Budget rechtzeitig ausschöpfen, erkläre ich Schritt für Schritt auf meiner Seite zum Entlastungsbetrag.
Sie sind unsicher, welcher Weg für Ihre Familie passt? Rufen Sie mich an: 039203 218562. Ich bin Ronja Tomm, Alltagshilfe aus Barleben bei Magdeburg, und sortiere Ihre Situation gern mit Ihnen – ehrlich und unverbindlich. Wenn ich gerade im Einsatz bin: Sprechen Sie aufs Band – ich rufe noch am selben Werktag zurück.
Wann reicht Nachbarschaftshilfe völlig aus?
Ganz klar: Wenn die folgenden drei Punkte auf Ihre Situation zutreffen, brauchen Sie keine bezahlte Dienstleistung.
- Es gibt bereits eine vertraute Person in der Nachbarschaft, die helfen möchte und bereit ist, Schulung und Registrierung zu durchlaufen.
- Der Bedarf ist überschaubar: ein Einkauf pro Woche, hin und wieder Gesellschaft – deutlich unter 30 Stunden im Monat.
- Ein gelegentlicher Ausfall ist verkraftbar, etwa wenn die Helferin im Urlaub oder krank ist.
Wann professionelle Alltagshilfe besser passt
An vier Punkten stößt das Nachbarschaftsmodell an seine Grenzen. Dann ist eine berufliche Alltagshilfe – wie ich sie in Magdeburg, Barleben und der Börde anbiete – die verlässlichere Wahl.
1. Umfang und Planbarkeit
30 Stunden pro Monat sind die Obergrenze je Helfer, und mehr als 2 Pflegebedürftige darf niemand betreuen. Wer regelmäßig mehr Unterstützung braucht oder feste Wochentermine will, an denen sich die ganze Familie orientieren kann, kommt mit dem Ehrenamtsmodell schnell ans Limit. Bei mir vereinbaren Sie Termine nach Bedarf – vom wöchentlichen Einkauf bis zur stundenweisen Seniorenbetreuung.
2. Versicherung
Ich arbeite hauptberuflich und bin betriebshaftpflichtversichert – geht bei einem Einsatz einmal etwas zu Bruch, ist das abgedeckt. Bei privater Hilfe hängt der Versicherungsschutz von der persönlichen Situation der Helferin ab; das sollten Sie vorab klären.
3. Vertretung und Kontinuität
Private Hilfe hängt an den Lebensumständen einer einzelnen Person: Urlaub, Krankheit, Umzug, neuer Job – und die Unterstützung pausiert oder endet ganz. Als Dienstleisterin plane ich Einsätze verbindlich, kündige Abwesenheiten frühzeitig an und finde mit Ihnen rechtzeitig eine Lösung, bevor eine Lücke entsteht.
4. Rechnung und Steuerbonus
Von mir erhalten Sie für jeden Einsatz eine ordentliche Rechnung, bezahlt wird per Überweisung. Das lohnt sich: Über § 35a EStG holen Sie sich 20 % der Arbeitskosten vom Finanzamt zurück, bis zu 4.000 € pro Jahr – ganz ohne Pflegegrad (Stand 2026). Aus meinen 30 € pro Stunde werden so effektiv rund 24 €: Das Finanzamt zahlt jede fünfte Stunde. Alle Konditionen finden Sie auf der Preisseite.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Nachbarschaftshilfe | Professionelle Alltagshilfe |
|---|---|---|
| Umfang | max. 30 Std./Monat, max. 2 Pflegebedürftige | nach Bedarf, feste Termine |
| Qualifikation | Schulung mit 8 Unterrichtseinheiten | hauptberufliche Alltagshilfe |
| Versicherung | privat zu klären | Betriebshaftpflicht |
| Urlaub/Krankheit | Hilfe pausiert meist ersatzlos | verbindliche Planung, frühzeitige Absprache |
| Abrechnung | Erstattung über den Entlastungsbetrag – im Einzelfall mit der Kasse klären | Rechnung + Überweisung, 20 % Steuerbonus (§ 35a EStG); Unterstützung beim Erstattungsantrag |
| Kosten | Aufwandsentschädigung | 30 €/Std. inkl. Anfahrt im Kerngebiet |
Übrigens: Beides lässt sich verbinden
Die beiden Wege schließen sich nicht aus. Manche Familien lassen die Nachbarin weiter zum Kaffeetrinken und Vorlesen kommen – und holen sich für Haushalt, Einkauf und Terminbegleitung eine professionelle Kraft dazu. Was die Pflegekasse in einer solchen Kombination übernimmt, klären Sie im Einzelfall mit der Kasse; ich unterstütze Sie gern bei der Anfrage und beim Erstattungsantrag.
So starten Sie – zwei Wege
Weg 1: Nachbarschaftshilfe registrieren lassen. Ihre Nachbarin oder Ihr Bekannter absolviert die Schulung mit 8 Unterrichtseinheiten und registriert sich bei der Landeskoordinierungsstelle (GfPA) in Magdeburg. Danach besprechen Sie mit der Pflegekasse, wie die Erstattung über den Entlastungsbetrag läuft.
Weg 2: Professionelle Alltagshilfe – in drei Schritten.
- Anrufen: 039203 218562 – kostenlos und unverbindlich.
- Kostenloses Kennenlernen bei Ihnen zu Hause in Magdeburg, Barleben oder der Börde: Wir klären Bedarf, Wunschtermine und die Finanzierung.
- Start meist innerhalb weniger Tage – ohne Mindestlaufzeit, jederzeit anpassbar.
Wie das Kennenlernen abläuft und was Sie vorher wissen sollten, lesen Sie unter So funktioniert's. Ob für Sie selbst oder für Ihre Eltern: Sie wissen bei mir immer, wer kommt – ich, Ronja Tomm, persönlich.
Keine passende Nachbarschaftshilfe gefunden – oder Sie brauchen mehr Verlässlichkeit? Ich komme zum kostenlosen Kennenlernen zu Ihnen nach Hause in Magdeburg, Barleben und der Börde. Rufen Sie an: 039203 218562.
Häufige Fragen
Wer darf in Sachsen-Anhalt Nachbarschaftshilfe leisten?
Einzelpersonen, die eine Schulung von 8 Unterrichtseinheiten absolviert haben und bei der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe (GfPA) in Magdeburg registriert sind (Stand 2026). Erlaubt sind höchstens 2 Pflegebedürftige und maximal 30 Stunden pro Monat, nicht erwerbsmäßig. Verwandte bis zum 2. Grad sind ausgeschlossen.
Darf meine Tochter oder mein Enkel als Nachbarschaftshilfe für mich registriert werden?
Nein. In Sachsen-Anhalt sind Verwandte bis zum 2. Grad ausgeschlossen – dazu zählen Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern und Geschwister (Stand 2026). Das Modell richtet sich an Nachbarn, Freunde und Bekannte. Für regelmäßige Unterstützung durch eine Fachkraft gibt es Alltagshilfen wie mich – mit Rechnung und Steuerbonus.
Wie wird Nachbarschaftshilfe mit der Pflegekasse abgerechnet?
In der Regel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege (Stand 2026). Die Kasse erstattet die Kosten registrierter Nachbarschaftshilfe gegen Beleg. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall klappt, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse – mehr dazu auf meiner Seite zum Entlastungsbetrag.
Wie viele Stunden darf ein Nachbarschaftshelfer im Monat arbeiten?
Maximal 30 Stunden pro Monat und für höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig (Stand 2026). Wer dauerhaft mehr Unterstützung braucht – etwa mehrere feste Termine pro Woche plus Begleitung zu Arztterminen –, stößt mit dem Ehrenamtsmodell an die Grenze und ist mit einer professionellen Alltagshilfe besser versorgt.
Was kostet professionelle Alltagshilfe im Vergleich zur Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshelfer erhalten eine überschaubare Aufwandsentschädigung – das ist meist die günstigste Lösung. Bei mir kostet die Stunde 30 €, inklusive Anfahrt im Kerngebiet Barleben, Magdeburg und Wolmirstedt, Mindesteinsatz 2 Stunden, ohne Vertragslaufzeit. Mit dem Steuerbonus von 20 % (§ 35a EStG, Stand 2026) sind es effektiv rund 24 € – Details auf der Preisseite.
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Rufen Sie an — wir besprechen unverbindlich, wie ich Ihnen helfen kann. Oder schreiben Sie mir: Ich melde mich noch am selben Werktag.