Pflegegrad 1: Was steht mir zu? Alle Leistungen 2026 im Überblick
Mit Pflegegrad 1 bekommen Sie kein Pflegegeld – wohl aber vier konkrete Leistungen (Stand 2026): 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel, bis zu 4.208 € Zuschuss für Wohnungsumbauten und rund 25,50 € monatlich für den Hausnotruf. Wer alles nutzt, holt über 2.000 € im Jahr aus der Pflegekasse – abrufen müssen Sie die Beträge allerdings selbst.
Der Bescheid liegt auf dem Küchentisch: Pflegegrad 1. Viele Familien in Magdeburg und der Börde legen ihn enttäuscht beiseite, weil kein Pflegegeld überwiesen wird – und verschenken damit Jahr für Jahr mehr als 2.000 €. Denn die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 durchaus, nur eben zweckgebunden: für Unterstützung im Alltag, für Hilfsmittel, für Umbauten und für den Hausnotruf. Hier finden Sie den kompletten Katalog mit allen Beträgen (Stand 2026) – und den Weg, wie Sie oder Ihre Eltern an das Geld kommen.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 auf einen Blick
| Leistung | Höhe (Stand 2026) | Wofür |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr) | Alltagshilfe, Betreuung, Unterstützung im Haushalt |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € pro Monat | z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.208 € | z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türschwellen entfernen |
| Hausnotruf | Zuschuss ca. 25,50 € pro Monat | Notrufsystem für zu Hause |
| Pflegegeld | 0 € | gibt es erst ab Pflegegrad 2 |
Laufend sind das 131 € plus 42 €, also 173 € pro Monat oder 2.076 € im Jahr – dazu kommen der Hausnotruf-Zuschuss und einmalig bis zu 4.208 € für Umbauten. Wichtig bei allen Kassenleistungen: Ob und in welcher Form Ihre Kasse in Ihrem konkreten Fall zahlt, klären Sie immer im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse.
Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?
Pflegegeld – die monatliche Geldleistung, die direkt aufs Konto kommt – zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 setzt der Gesetzgeber stattdessen auf zweckgebundene Unterstützung: Das Geld fließt nur, wenn Sie tatsächlich Hilfe, Hilfsmittel oder Umbauten in Anspruch nehmen. Auch die Verhinderungspflege mit ihrem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (Stand 2026) steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Ein Grund, den Bescheid abzuheften, ist das trotzdem nicht – der Entlastungsbetrag allein finanziert bereits regelmäßige Unterstützung im Alltag.
Der wichtigste Baustein: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5, solange die Pflege zu Hause stattfindet (Stand 2026). Aufs Jahr gerechnet sind das 1.572 €. Bei meinem Stundensatz von 30 € entspricht das gut 4 Stunden Alltagshilfe im Monat – zum Beispiel Einkaufshilfe, Unterstützung im Haushalt oder Begleitung zu Arztterminen.
Wichtig zu wissen: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet. Sie erhalten für geleistete Stunden eine Rechnung und reichen diese bei Ihrer Pflegekasse ein. Welche Anbieter Ihre Kasse in Sachsen-Anhalt anerkennt und wie die Erstattung konkret läuft, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Kasse – ich unterstütze Sie beim Erstattungsantrag. Und keine Sorge, wenn Sie erst spät davon erfahren: Ungenutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar, erst danach verfallen sie. Alle Details und ein Rechenbeispiel finden Sie unter Entlastungsbetrag erklärt.
Fragen zu Ihrem Bescheid? Rufen Sie mich an: 039203 218562. Ich bin Ronja Tomm, wir gehen Ihre Ansprüche gemeinsam durch – das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos. Wenn ich gerade im Einsatz bin: Sprechen Sie aufs Band, ich rufe noch am selben Werktag zurück.
42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel, die verbraucht werden (Stand 2026) – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Den Antrag stellen Sie einmal bei der Pflegekasse; welche Produkte und Bezugswege Ihre Kasse akzeptiert, klären Sie im Einzelfall direkt mit ihr. Gerade für Angehörige, die Mutter oder Vater zu Hause unterstützen, ist das eine spürbare Entlastung bei den laufenden Kosten.
Bis zu 4.208 € für ein sicheres Zuhause
Damit die eigene Wohnung trotz Einschränkungen die eigene Wohnung bleiben kann, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.208 € (Stand 2026). Typische Beispiele: eine bodengleiche Dusche statt der hohen Wanne, Haltegriffe im Bad, das Entfernen von Türschwellen. Zwei Dinge sollten Sie beachten: Stellen Sie den Antrag, bevor der Handwerker anfängt – und klären Sie Umfang und Bewilligung im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse, denn sie entscheidet über jede Maßnahme.
Hausnotruf: rund 25,50 € Zuschuss im Monat
Für Alleinlebende – in Magdeburg, Barleben und den Dörfern der Börde keine Seltenheit – bezuschusst die Pflegekasse einen Hausnotruf mit ca. 25,50 € pro Monat (Stand 2026). Ein Knopfdruck genügt, und Hilfe wird verständigt: Das beruhigt die Betroffenen ebenso wie die Kinder, die weiter weg wohnen. Welche Anbieter und Tarife Ihre Kasse übernimmt, klären Sie auch hier im Einzelfall mit der Kasse.
So lösen Sie die Leistungen ein – Schritt für Schritt
- Bescheid prüfen: Steht Pflegegrad 1 darin, gelten alle vier genannten Leistungen grundsätzlich für Sie.
- Pflegekasse kontaktieren: Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld-Zuschuss und Hausnotruf beantragen Sie formell. Den Entlastungsbetrag lösen Sie ein, indem Sie Rechnungen für Unterstützungsleistungen einreichen – was Ihre Kasse anerkennt, klären Sie im Einzelfall.
- Belege sammeln: Immer Rechnung plus Überweisung, keine Barzahlung. Das braucht die Kasse für die Erstattung – und das Finanzamt für den Steuerbonus.
- Frist im Blick behalten: Nicht genutzter Entlastungsbetrag bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar, danach verfällt er.
Klingt nach Papierkram? Muss es nicht sein. Beim kostenlosen Kennenlernen bei Ihnen zu Hause besprechen wir, welche Unterstützung Sie brauchen und wie der Erstattungsantrag bei Ihrer Kasse läuft – dabei helfe ich Ihnen. Es gibt keine Mindestlaufzeit, und der Start ist meist innerhalb weniger Tage möglich. Den Ablauf im Detail finden Sie unter So funktioniert's.
Zusätzlich für alle: das Finanzamt zahlt jede fünfte Stunde
Unabhängig vom Pflegegrad gibt es den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € im Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen (Stand 2026). Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung. Aus 30 € pro Stunde werden so effektiv 24 € – das Finanzamt zahlt jede fünfte Stunde. Der Bonus lässt sich gut kombinieren: Was der Entlastungsbetrag nicht abdeckt, zahlen Sie selbst und setzen es von der Steuer ab. Rechenbeispiele finden Sie unter Preise.
Pflegegrad 1 und die 131 € liegen noch ungenutzt? Ich bin Ronja Tomm aus Barleben und helfe Ihnen in Magdeburg, Wolmirstedt und der Börde beim Einlösen – vom Erstattungsantrag bis zur ersten Stunde Alltagshilfe.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es stattdessen zweckgebundene Leistungen: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, bis 42 € für Pflegehilfsmittel, bis 4.208 € für Wohnungsumbauten und rund 25,50 € Zuschuss zum Hausnotruf (Stand 2026).
Wie viel Geld steht mir mit Pflegegrad 1 insgesamt zu?
Laufend 131 € Entlastungsbetrag plus bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel – zusammen bis 173 € pro Monat bzw. 2.076 € im Jahr (Stand 2026). Dazu kommen ca. 25,50 € monatlich für den Hausnotruf und einmalig bis zu 4.208 € für Umbauten. Was davon in Ihrem Fall bewilligt wird, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Ungenutzte Monatsbeträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar – erst dann verfallen sie. Wer den Anspruch ein ganzes Jahr liegen lässt, kann also zeitweise auf über 1.500 € Guthaben zurückgreifen. Details: Entlastungsbetrag erklärt.
Wie löse ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ein?
Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Sie nehmen Unterstützung in Anspruch, erhalten eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Welche Anbieter Ihre Kasse anerkennt, klären Sie im Einzelfall mit ihr – ich unterstütze Sie beim Erstattungsantrag. Rufen Sie mich an: 039203 218562.
Habe ich mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Verhinderungspflege?
Nein. Der gemeinsame Jahresbetrag der Verhinderungspflege von 3.539 € (Stand 2026) gilt erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat der zentrale Baustein für stundenweise Unterstützung – ergänzt durch den Steuerbonus von 20 % auf Arbeitskosten, der ganz ohne Pflegegrad gilt.
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