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Ratgeber

Pflegegrad beantragen: So läuft der Antrag 2026 – Schritt für Schritt

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um das Verfahren zu starten. Danach kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung nach Hause, und spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag muss der Bescheid vorliegen (Stand 2026). Wie der Ablauf im Einzelnen funktioniert, wie Sie den MD-Besuch vorbereiten und was bei einer Ablehnung hilft, lesen Sie hier.

Aktualisiert: Juli 2026 Lesezeit: ca. 7 Minuten Von Ronja Tomm, Alltagshilfe Tomm

Wenn Mutter oder Vater den Alltag nicht mehr allein bewältigen, ist der Pflegegrad der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegekasse – vom Entlastungsbetrag bis zum Pflegegeld. Die gute Nachricht: Der Antrag ist unbürokratischer, als viele Familien in Magdeburg und der Börde erwarten. Hier finden Sie den kompletten Ablauf in vier Schritten – vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Bescheid. Das gilt übrigens gleichermaßen, wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen oder als Tochter oder Sohn für Ihre Eltern.

Schritt 1: Der formlose Antrag bei der Pflegekasse

Ein Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben – jemand muss ihn beantragen. Zuständig ist die Pflegekasse; sie ist bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt und unter derselben Adresse erreichbar. Der Antrag ist formlos möglich: Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“ genügt. Die Kasse schickt anschließend die offiziellen Formulare zu.

  • Antragsteller ist die versicherte Person selbst. Als Tochter oder Sohn können Sie den Antrag mit einer Vollmacht übernehmen – gerade wenn Sie weiter weg wohnen, ist das der übliche Weg.
  • Das Antragsdatum zählt. Leistungen gibt es grundsätzlich erst ab der Antragstellung – warten Sie also nicht, bis „es wirklich nicht mehr geht“. Den genauen Leistungsbeginn klären Sie im Einzelfall mit der Kasse.
  • Datum festhalten. Bei einem telefonischen Antrag notieren Sie Tag und Gesprächspartner oder lassen sich den Eingang schriftlich bestätigen.

Schritt 2: Die MD-Begutachtung – sechs Module, ein Punktwert

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit einer Begutachtung – in der Regel als angekündigter Hausbesuch; bei privat Versicherten übernimmt das der Dienst Medicproof. Geprüft wird nicht, welche Diagnosen vorliegen, sondern wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigt. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module:

ModulWas der MD anschautGewichtung
1. MobilitätAufstehen, Umsetzen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung10 %
2. Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Personen erkennen, Gespräche führen, Entscheidungen treffenzusammen mit Modul 3: 15 %
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagenz. B. Unruhe, Ängste, nächtliche Aktivität, Abwehr von Hilfesiehe Modul 2
4. SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang40 %
5. Umgang mit Krankheit und TherapieMedikamente stellen, Verbandswechsel, Arztbesuche organisieren20 %
6. Alltagsleben und soziale KontakteTagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Kontakte pflegen15 %

Von Modul 2 und 3 fließt nur das höhere Ergebnis in die Berechnung ein. Am Ende steht ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten – und daraus ergibt sich der Pflegegrad (Stand 2026):

GesamtpunktePflegegrad
ab 12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Schritt 3: Die Frist – 25 Arbeitstage bis zum Bescheid

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich über den Pflegegrad entscheiden (Stand 2026). In besonderen Situationen – etwa wenn die Begutachtung im Krankenhaus stattfindet – gelten teils kürzere Fristen; fragen Sie dazu im Einzelfall bei der Kasse nach. Hören Sie nach gut fünf Wochen nichts, lohnt ein freundlicher, schriftlicher Hinweis auf die laufende Frist. Heben Sie dafür Ihre Notiz zum Antragsdatum auf.

Sie stecken gerade mitten in diesem Verfahren? Ich bin Ronja Tomm, Alltagshilfe in Barleben, Magdeburg und Wolmirstedt. Viele meiner Kundenfamilien haben Antrag und Begutachtung frisch hinter sich – beim kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause besprechen wir, welche Unterstützung schon jetzt möglich ist und wie später die Erstattung über die Kasse laufen kann. Rufen Sie an: 039203 218562. Wenn ich gerade im Einsatz bin: Sprechen Sie aufs Band – ich rufe noch am selben Werktag zurück.

So bereiten Sie den Begutachtungstermin vor

Der MD-Besuch dauert meist nur eine knappe Stunde – in dieser Zeit muss der Alltag ehrlich sichtbar werden. Diese fünf Punkte haben sich bewährt:

  1. Pflegetagebuch führen: Notieren Sie ein bis zwei Wochen vor dem Termin täglich, wobei Hilfe nötig war – Waschen, Anziehen, Medikamente, Treppen, nächtliches Aufstehen. Konkrete Beispiele überzeugen mehr als das Gedächtnis im Gespräch.
  2. Als Angehörige dabei sein: Viele Eltern nehmen sich am Begutachtungstag zusammen und wirken fitter, als der Alltag ist. Wer täglich hilft, kann sachlich ergänzen, was sonst untergeht.
  3. Ehrlich bleiben: Schildern Sie den schlechten Tag genauso wie den guten. Es geht nicht um Übertreibung, sondern um ein realistisches Bild.
  4. Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Medikamentenplan, Liste der Hilfsmittel (Rollator, Brille, Hörgerät), Kontaktdaten der behandelnden Ärzte.
  5. Eigene Fragen notieren: Der Termin ist auch Ihre Gelegenheit, Unklarheiten zum Verfahren anzusprechen.

Schritt 4: Bescheid prüfen – und bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Mit dem Bescheid teilt die Kasse mit, ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird. Fällt die Entscheidung niedriger aus als erwartet oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang; die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Sinnvoll ist es, das vollständige MD-Gutachten bei der Kasse anzufordern, falls es nicht beiliegt: Dort sehen Sie, welche Punkte in welchem Modul vergeben wurden. Den Widerspruch können Sie zunächst fristwahrend ohne Begründung einlegen und die Begründung nachreichen – Ihr Pflegetagebuch ist dabei wieder Gold wert. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; bei strittigen Fällen helfen unabhängige Pflegeberatungsstellen oder Sozialverbände weiter.

Nach dem Bescheid: Diese Leistungen können Sie jetzt nutzen

Mit dem Pflegegrad öffnet sich der Leistungskatalog der Pflegekasse (Stand 2026): Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat für Unterstützung im Alltag – bei meinem Stundensatz von 30 € sind das gut 4 Stunden im Monat. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und der gemeinsame Jahresbetrag der Verhinderungspflege von 3.539 € hinzu, aus dem sich stundenweise Betreuung finanzieren lässt. Was Ihre Kasse im konkreten Fall übernimmt und anerkennt, klären Sie immer im Einzelfall mit ihr – ich unterstütze Sie beim Erstattungsantrag. Einen Überblick über den häufigsten Einstiegsbescheid finden Sie unter Pflegegrad 1: alle Leistungen, die Details zur Erstattung unter Entlastungsbetrag erklärt.

Und wenn der Bescheid da ist, beginnt der eigentliche Alltag: einkaufen, Haushalt, Begleitung zu Terminen. Genau dafür komme ich persönlich – als feste Bezugsperson, ohne Mindestlaufzeit, mit Start meist innerhalb weniger Tage. Wie ich berufstätige Töchter und Söhne konkret entlaste, auch mit einer kurzen Rückmeldung nach jedem Besuch, lesen Sie unter Für Angehörige.

So entlaste ich Angehörige

Der Antrag läuft – und Sie merken schon jetzt, dass Ihre Eltern in Magdeburg, Barleben oder der Börde Unterstützung im Alltag brauchen? Ich bin Ronja Tomm und komme persönlich: vom Einkauf bis zur Begleitung zum Arzt, auf Wunsch mit kurzer Rückmeldung nach jedem Besuch.

Mehr erfahren 039203 218562

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben („Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“) startet das Verfahren – die Formulare schickt die Kasse anschließend zu. Das Antragsdatum zählt für den Leistungsbeginn, stellen Sie den Antrag also früh.

Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad-Bescheid?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (Stand 2026). In dieser Zeit findet auch die MD-Begutachtung statt. Kommt nach gut fünf Wochen nichts, fragen Sie schriftlich unter Hinweis auf Ihr Antragsdatum nach.

Was prüft der Medizinische Dienst bei der Begutachtung?

Nicht die Diagnosen, sondern die Selbstständigkeit im Alltag – in sechs Modulen von Mobilität über Selbstversorgung (mit 40 % das gewichtigste Modul) bis zu sozialen Kontakten. Daraus ergibt sich ein Wert zwischen 0 und 100 Punkten: Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2 (Stand 2026).

Kann ich den Pflegegrad für meine Eltern beantragen?

Ja – Antragsteller ist zwar die versicherte Person selbst, mit einer Vollmacht können Tochter oder Sohn den Antrag aber vollständig übernehmen. Gerade wenn Sie nicht am selben Ort wohnen, ist das der übliche Weg. Beim Begutachtungstermin sollten Sie möglichst persönlich dabei sein.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

Widerspruch einlegen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids (die genaue Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung). Fordern Sie das vollständige MD-Gutachten an und begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Alltagsbeispielen, etwa aus einem Pflegetagebuch. Bei strittigen Fällen helfen unabhängige Pflegeberatungsstellen oder Sozialverbände; dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Leistungen gibt es nach dem Bescheid?

Ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat für Unterstützung im Alltag, ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegegeld und den gemeinsamen Jahresbetrag der Verhinderungspflege von 3.539 € (Stand 2026). Was Ihre Kasse konkret übernimmt, klären Sie im Einzelfall mit ihr. Details: Entlastungsbetrag erklärt.

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